
Pflichten des Arbeitgebers:
In den Richtlinien Atex 137 i 95 werden den Industriebetrieben neue Pflichten beim Schutz von einzelnen Maschinen sowie komplexer Anlagen vor den Auswirkungen der unkontrollierten Explosionen auferlegt. Die Anforderungen der Richtlinien sind aber sehr allgemein und zeigen nicht die ausführlichen technischen Lösungen auf.
Daher haben auch viele Unternehmen bei Entwerfung, Bewertung, Auswahl, Einbau sowie Betrieb der eingebauten Explosionsschutzsicherungssysteme
große Schwierigkeiten.
Seit über 10 Jahren arbeiten wir mit führenden europäischen Firmen zusammen, die sich auf Prozesssicherung spezialisiert haben.
Das Angebot von Atex:
Im Rahmen dieser Zusammenarbeit erstellen wir ausführliche Entwürfe der Sicherung von technologischen Anlagen, die auf neustem technischen Wissen sowie neusten gesetzlichen Bestimmungen (Entwurf von Sicherungen, Lieferung, Inbetriebnahme, periodische Inspektionen) basieren.
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