
Pflichten des Arbeitgebers:
Eine der Hauptmaßnahmen des Betriebes, der explosionsfähige Atmosphären (Gemische aus Sauerstoff und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben) einsetzt, ist die Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche sowie deren Reichweite (Bereiche für Stäube und Pulver: 20, 21 und 22 sowie für Gase und Dämpfe: 0, 1 und 2).
Die Bestimmung von explosionsgefährdeten Bereichen ergibt sich aus der Bewertung von Häufigkeit der Emission eines Brennstoffes im Verhältnis zur Fläche im Prozessanlagenbereich und umfasst das Aufzeigen von Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um die potentiellen Zünderzeuger, die zur Explosion führen können, zu vermeiden.
Das Angebot von Atex:
Wir bestimmen neu und überprüfen die früher bestimmten explosionsgefährdeten Bereiche. Im Rahmen von diesen Maßnahmen können die bestehenden Anlagen auf ihre Funktion und Betriebszuverlässigkeit in den jeweiligen Bereichen überprüft werden.
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